Satzung

des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.
im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

vom 07.05.2014, zuletzt geändert am 10.05.2023, eingetragen am 04.07.2023 im VR Hannover

Aufgaben

§3

  1. Der Bestatterverband Niedersachsen e.V. hat die Aufgabe:
    1. die allgemeinen, ideellen, fachlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Belange des Bestattungsgewerbes im Bundesland Niedersachsen wahrzunehmen,
    2. den Bundesverband und die entsprechenden Verbände/Innungen in anderen Bundesländern in Deutschland in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
    3. den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten und ihnen sowie den Gerichten auf Verlangen Gutachten zu erstatten,
    4. den Gemeinschaftsgeist und die Berufsehre zu pflegen,
    5. die kulturellen Belange im Bestattungswesen zu fördern.
  2. Er kann im Einvernehmen mit dem Bundesverband überstaatlichen Organisationen gleicher Zielsetzung beitreten.

§4

  1. Der Bestatterverband Niedersachsen kann ferner die allgemeinen, ideellen, fachlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder fördern. Dabei soll er sich im Einvernehmen mit dem Bundesverband befinden, wenn die ideellen, fachlichen, wirtschaftlichen und die sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder sich nicht auf den Bereich seines Landesverbandes beschränken. Zu diesem Zweck kann er insbesondere
    1. Einrichtungen zur Erhöhung des beruflichen Leistungsstandes schaffen oder unterstützen,
    2. Regelungen zur Berufsausbildung treffen oder unterstützen,
    3. das Prüfungswesen des Bundesverbandes unterstützen,
    4. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines lauteren Wettbewerbs und zur Förderung des Leistungswettbewerbs treffen, dabei auch Wettbewerbsregeln gemäß §§ 28 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufstellen und eintragen lassen sowie die Mitglieder zu deren Einhaltung verpflichten,
    5. bei der Prüfung dieser Voraussetzungen der Verleihung der Berechtigung zum Führen des Verbandszeichens, welches der Bundesverband verleiht, mitwirken sowie beim Bundesverband die Entziehung des Verbandszeichens bei Wegfall der Voraussetzungen beantragen,
    6. Tarifverträge abschließen,
    7. die fachwissenschaftliche Forschung und die Fachpresse unterstützen.
  2. Der Zweck des Bestatterverbandes Niedersachsen e.V. ist auf keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.

Zuletzt aktualisiert am 06.04.2018 von Bestatterverband Niedersachsen e.V..

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