Satzung
des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.
im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
vom 07.05.2014, zuletzt geändert am 31.08.2024, eingetragen am 07.11.2024 im VR Hannover
Themenbereiche
Geschäfstsstelle
§23
- Der Bestatterverband Niedersachsen e.V. hat an seinem Sitz eine Geschäftsstelle. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt.
Der Vorstand wird, insbesondere bei Rechtsfragen, von einem Geschäftsführer unterstützt. - Der Geschäftsführer soll an den Sitzungen des Vorstands/Beirats sowie an der Mitgliederversammlung teilnehmen, soweit es sich nicht um eigene Angelegenheiten handelt.
- Die Verpflichtung des Geschäftsführers erfolgt durch den Vorstand. Wird ein Rechtsanwalt/wältin verpflichtet, bedarf eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung des Bestatterverbandes Niedersachsen e.V. einer jeweils zu erteilenden Ermächtigung durch den geschäftsführenden Vorstand.
Zuletzt aktualisiert am 13.03.2023 von Bestatterverband Niedersachsen e.V..