Satzung

des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.
im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

vom 07.05.2014, zuletzt geändert am 31.08.2024, eingetragen am 07.11.2024 im VR Hannover

Geschäfstsstelle

§23

  1. Der Bestatterverband Niedersachsen e.V. hat an seinem Sitz eine Geschäftsstelle. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt.
    ​Der Vorstand wird, insbesondere bei Rechtsfragen, von einem Geschäftsführer unterstützt.
  2. ​Der Geschäftsführer soll an den Sitzungen des Vorstands/Beirats sowie an der Mitgliederversammlung teilnehmen, soweit es sich nicht um eigene Angelegenheiten handelt.
  3. Die Verpflichtung des Geschäftsführers erfolgt durch den Vorstand. Wird ein Rechtsanwalt/wältin verpflichtet, bedarf eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung des Bestatterverbandes Niedersachsen e.V. einer jeweils zu erteilenden Ermächtigung durch den geschäftsführenden Vorstand.

Zuletzt aktualisiert am 13.03.2023 von Bestatterverband Niedersachsen e.V..

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