Satzung des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.
Die Satzung ist das zentrale Regelwerk unseres Verbands und bildet die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit im Bestattungsgewerbe in Niedersachsen. Sie wurde erstmals am 7. Mai 2014 beschlossen und wird regelmäßig an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen angepasst.
Themenbereiche
Geschäfstsstelle
§23
- Der Bestatterverband Niedersachsen e.V. hat an seinem Sitz eine Geschäftsstelle. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt.
Der Vorstand wird, insbesondere bei Rechtsfragen, von einem Geschäftsführer unterstützt. - Der Geschäftsführer soll an den Sitzungen des Vorstands/Beirats sowie an der Mitgliederversammlung teilnehmen, soweit es sich nicht um eigene Angelegenheiten handelt.
- Die Verpflichtung des Geschäftsführers erfolgt durch den Vorstand. Wird ein Rechtsanwalt/wältin verpflichtet, bedarf eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung des Bestatterverbandes Niedersachsen e.V. einer jeweils zu erteilenden Ermächtigung durch den geschäftsführenden Vorstand.
Zuletzt aktualisiert am 19.12.2024 von Bestatterverband Niedersachsen e.V..