Satzung

des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.
im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.

vom 07.05.2014, zuletzt geändert am 31.08.2024, eingetragen am 07.11.2024 im VR Hannover

Schlichtungsstelle

§22

  1. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist die Schlichtung von Streitigkeiten unter Mitgliedern. Die Schlichtungsstelle entscheidet insbesondere über
    1. Verwarnungen und Verweise wegen Wettbewerbsverstößen,
    2. Ausschlüsse aus dem Verband,
    3. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, die nicht anders beigelegt werden können.
  2. Vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges muß ein Mitglied sich erst an die Schlichtungsstelle wenden.
  3. Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und 2 Beisitzern; sie werden von der Mitgliederversammlung einzeln und für 3 Jahre gewählt. Die Schlichtungsstelle und ihre Mitglieder sind unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.
  4. Das Verfahren der Schlichtungsstelle regelt sich nach der Schlichtungsordnung.

Zuletzt aktualisiert am 06.04.2018 von bvn_admin.

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