Satzung des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.

Die Satzung ist das zentrale Regelwerk unseres Verbands und bildet die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit im Bestattungsgewerbe in Niedersachsen. Sie wurde erstmals am 7. Mai 2014 beschlossen und wird regelmäßig an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen angepasst.

Schlichtungsstelle

§22

  1. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist die Schlichtung von Streitigkeiten unter Mitgliedern. Die Schlichtungsstelle entscheidet insbesondere über
    1. Verwarnungen und Verweise wegen Wettbewerbsverstößen,
    2. Ausschlüsse aus dem Verband,
    3. Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, die nicht anders beigelegt werden können.
  2. Vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges muß ein Mitglied sich erst an die Schlichtungsstelle wenden.
  3. Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und 2 Beisitzern; sie werden von der Mitgliederversammlung einzeln und für 3 Jahre gewählt. Die Schlichtungsstelle und ihre Mitglieder sind unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.
  4. Das Verfahren der Schlichtungsstelle regelt sich nach der Schlichtungsordnung.

Zuletzt aktualisiert am 19.12.2024 von bvn_admin.

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