Satzung
des Bestatterverbands Niedersachsen e.V.
im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
vom 07.05.2014, zuletzt geändert am 31.08.2024, eingetragen am 07.11.2024 im VR Hannover
Themenbereiche
Schlichtungsstelle
§22
- Die Aufgabe der Schlichtungsstelle ist die Schlichtung von Streitigkeiten unter Mitgliedern. Die Schlichtungsstelle entscheidet insbesondere über
- Verwarnungen und Verweise wegen Wettbewerbsverstößen,
- Ausschlüsse aus dem Verband,
- Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, die nicht anders beigelegt werden können.
- Vor Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges muß ein Mitglied sich erst an die Schlichtungsstelle wenden.
- Die Schlichtungsstelle besteht aus einem Vorsitzenden und 2 Beisitzern; sie werden von der Mitgliederversammlung einzeln und für 3 Jahre gewählt. Die Schlichtungsstelle und ihre Mitglieder sind unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.
- Das Verfahren der Schlichtungsstelle regelt sich nach der Schlichtungsordnung.
Zuletzt aktualisiert am 06.04.2018 von bvn_admin.